Falls Sie unter einem maroden Dach wohnen, durch das immer wieder Wasser ins Hausinnere dringt, dann könnte es sein, dass für Sie eine Dachsanierung in Betracht kommt. Allerdings geht ein neues Dach in der Regel auch mit einer neuen Dämmung einher. Vor allem, wenn im Zuge der Dachsanierung die Lattung und Schalung des Daches entfernt werden. Dann schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, nach neuesten Standards zu dämmen.

In vielen Fällen ist die Dämmung auch gewünscht, in anderen dagegen lassen die Vorgaben des GEG jedoch die Kosten für ein dichtes Dach explodieren. Da liegt es doch nahe, die Fördermöglichkeiten für die Dämmung des eigenen Hauses in Anspruch zu nehmen, oder?

Wie so oft im Leben greift hier erst einmal: Es gibt nichts geschenkt. Vor allem nicht vom Staat. Wie bei der Gründach-Förderung gibt es Geld nur gegen Forderungen – wobei hier nicht der Hauseigentümer im Vordergrund steht, sondern die Gesamtwirtschaft der Bundesrepublik.

Mit diesem Vorwort wagen wir uns nun durch das Dickicht von Gebäudeenergiegesetz (GEG) und einer förderfähigen Dachsanierung. Vorab noch eine kurze Aufklärung zu den Werten, mit denen hier jongliert wird.

Unterschied zwischen Wärmeleitfähigkeit und Wärmedurchgangskoeffizient

Die Wärmeleitfähigkeit (abgekürzt mit WLS – Wärmeleitstufe) gibt an, wie gut ein Baustoff Wärme leitet. Dies ist der Wert, dem Baumaterialien zugeteilt werden. Der Wärmedurchgangskoeffizient (abgekürzt mit U-Wert) zeigt an, wie sich ein festes Bauteil bauphysikalisch verhält, wenn auf der einen Seite warme und auf der anderen Seite kalte Luft darauf einwirkt (sprich Innen – und Außentemperatur eines Gebäudes).

Die Wärmeleitfähigkeit der Baustoffe bestimmt den Wärmedurchgangskoeffizienten des Bauteils. Klingt verwirrend, ist auch so. Zu merken ist vordergründig, dass der Wert, den ein Baustoff hat, z.B. 0,032 W/(m·K) oder 032 WLS nicht gleich der U-Wert des Bauteils ist, z.B. des neuen Daches. Die Baustoffe (mitsamt ihrer Wärmeleitfähigkeit) müssen so gewählt werden, dass das Bauteil, welches sie umgeben, den gewünschten U-Wert erreicht. Bei einer Dachsanierung ist das gemäß GEG mind. 0,24 W/(m2·K) bzw. Watt pro qm und Kelvin. Aber keine Sorge, diese Werte erklären sich im Laufe des Artikels von selbst – sollten sie jedenfalls.

Von wem gibt es Fördergelder für meine Dachsanierung?

Bafa – die Anlaufstelle für Einzelmaßnahmen

Für Ihre Dämmungsmaßnahmen im Zuge einer Dachsanierung und für alle anderen Upgrades in Sachen Hausdämmung können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Förderkredite und (nicht zurückzuzahlende) Zuschüsse beantragen. „Der Fördersatz [des Bafa] beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben“. Die Förderfähigen Ausgaben sind auf 60.000€ pro Wohneinheit gedeckelt. Das heißt, Sie als einzelner Hausbesitzer werden beim Bafa mit maximal 12.000€ gefördert.

Dass die Bafa-Förderung auch Einzelmaßnahmen einschließt, macht das Förderprogramm des Bafa vor allem für reine Dachsanierungen interessant. Allerdings gelten hier die gleichen zu erreichenden U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) wie bei der KfW: max. 0,14 W/(m²·K) beim Dach, Dachgauben max. 0,2 W/(m²·K) – es sei denn, es handelt sich um eine Flachdachgaube, dann vorsichtshalber 0,14 W/(m²·K) annehmen. Und diese Voraussetzungen zum Erreichen der Förderfähigkeit machen das Unterfangen zwangsläufig kostenintensiver.

Berechnung des U-Werts einer von der Bafa und KfW förderfähigen Dachsanierung für ein Steildach mit einer Mineralwolle und einer Aufdachdämmung

Die KfW-Förderung als heiliger Gral der Förderungen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat am 24.01.22 spontan den Geldhahn zugedreht und einen Förderstopp verkündet. Da im November 2021 das Ende der Förderung für das KfW-Effizienzhaus55 verkündet wurde, gab es hier einen Antrags-Run, der die verfügbaren Mittel innerhalb kürzester Zeit verschlungen hat. Daraufhin wurden vom Bund weitere Mittel zur Verfügung gestellt, sodass die KfW seit dem 20. April über ihr Zuschussportal wieder Anträge auf Förderkredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen für das Effizienzhaus40 gestellt werden können.

Denkste! Drei Stunden später war der 1 Milliarde Euro schwere KfW-Topf schon wieder ausgeschöpft. Jetzt ist erstmal wieder Schluss mit der Förderparty der KfW. Lediglich das EH40 mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist noch förderfähig. Man muss also bereit sein, sehr viel Geld in die Hand zu nehmen, um von der KfW gefördert zu werden.

Im Folgenden wird die Förderung der KfW trotz der beschränkten Fördertöpfe ausführlich beleuchtet. Immerhin sind die Anforderungen der KfW und des Bafa an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) im Zuge einer förderfähigen Sanierungsmaßnahme gleich.

Die KfW fordert für ihre Zuschüsse, dass „die Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen“. D.h., dass Sie innerhalb eines festgelegten Zeitraums die komplette Gebäudehülle auf Effizienzhaus-Niveau bringen müssen, damit auch Ihre Dachsanierung gefördert wird. Das Stichwort ist hier “Sanierungsfahrplan”. Die Dachsanierung ist dann Bestandteil dieses Sanierungsfahrplans. Bei Bestandsgebäuden reichen die Effizienzstufen von EH40 bis EH100 und Denkmal. Hierbei gilt: Je niedriger die Zahl, desto energieeffizienter ist das Haus. Sie müssen auch nicht selbst sanieren, um gefördert zu werden. Es reicht auch, ein „frisch saniertes Effizienzhaus“ gekauft zu haben. Die Übersetzung für „frisch saniert“ lautet: Die Sanierung, der Bauantrag oder die Bauanzeige des Hauses darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Dann erhalten Sie je Haus oder Wohnung einen Förderkredit bis zu 150.000€ inkl. Tilgungszuschuss.

Berechnung des U-Werts einer von der Bafa und KfW förderfähigen Dachsanierung für ein Flachdach mit einer Mineralwolle und einer Aufdachdämmung
Darstellung eines von KfW und Bafa förderfähigen Flachdachs

Die BAB als Vermittler von KfW-Krediten

Sofern Sie in Bremen ansässig sind und mindestens ein minderjähriges Kind haben, ist auch die Bremer Aufbau Bank eine Anlaufstelle, z.B. für einen Eigenheimzuschuss mit max. 15.000€. Das zu kaufende Gebäude muss entweder EH55-Niveau aufweisen, oder mind. Energieeffizienzklasse D. Weist es eine schlechtere Energieeffizienzklasse auf als D, muss es innerhalb eines Jahres zur Energieeffizienzklasse B saniert werden, sonst muss das Geld zurückgezahlt werden. Zudem darf der Kaufpreis des Neubaus 360.000€ netto oder 260.000€ netto der Bestandsimmobilie (ohne Nebenkosten für Notar etc.) nicht übersteigen. Einzelmaßnahmen werden nicht gefördert. Hier heißt es also wie bei der KfW: ganz oder gar nicht. Überdies werden auch vererbte Immobilien gemäß Förderrichtlinien der BAB nicht gefördert. Zudem darf man neben der zu erwerbenden Immobilie in Bremen keine weitere Immobilie außerhalb von Bremen besitzen.

Die uneindeutige Förderung der Stadt Bremen

Ein weiterer Förderer ist die Stadt Bremen über die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Städteentwicklung und Wohnungsbau (oder einfach „Bauamt“, denn dieses Gerät an Beschreibung kann sich doch niemand merken). Hier wird beim Dach eine 180mm starke Dämmschicht mit einer Wärmeleitfähigkeit von mind. 0,035 verlangt.

Das ist insofern problematisch, dass die Sparren eines alten Bremer Hauses meist nur 140mm hoch sind – abzüglich altersbedingter Schrumpfung oftmals nur 130mm. Somit läuft die Anforderung für eine Förderung der Stadt Bremen unweigerlich auf eine Zwischensparrendämmung aus einer Mineralwolle mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,032 W/(m·K) zzgl. einer Aufsparrendämmung hinaus. Die Stärke der Dämmschicht bestimmt hierbei die Höhe des Zuschusses. 6€ pro qm ist der Mindestzuschuss, 9€ pro qm der Maximalzuschuss bei einer Dämmschicht von 24cm.

Da in den Förderrichtlinien nicht explizit der zu erreichende U-Wert angegeben wird, muss man selbst rechnen.

Grafische Berechnung eines Dachaufbaus nach einer Dachsanierung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit einem U-Wert von 0,24 inkl. Sparrenabzug

Die Berechnung anhand eines Steildachs zeigt, dass eine 180mm starke Mineralwolle mit dem Wärmeleitwert von 0,035 W/(m·K) (mit der Annahme von 180mm hohen Sparren) dem gesamten Dachaufbau einen U-Wert von 0,24 verschafft. Aber auch nur, wenn unterhalb der Sparren (im Innenraum) eine mind. 20mm starke Verschalung oder Beplankung aus Holz angebracht wird. Demnach ist jede Dachsanierung, die nach den gesetzlichen Mindestanforderungen gemäß GEG einen U-Wert von mind. 0,24 erreicht, bei der Stadt Bremen förderfähig. Aber Moment mal… Warum sollte die Stadt Bremen eine Dämmung fördern, die gesetzlich ohnehin vorgeschrieben ist? Gibt es hier etwa doch etwas geschenkt? Ein gründlicher Blick in die Ausführungsbestimmungen sollte für Aufklärung sorgen.

Siehe da, in den Bestimmungen steht etwas Interessantes: „Die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorhandenen Dämmungen sowie konstruktiv erforderliche Bauteile (z.B. Dachsparren) in Dämmstoffschichten werden nicht berücksichtigt.” Demnach darf der U-Wert nicht fachgerecht mitsamt bauphysikalischer Existenz der Sparren berechnet werden, sondern ohne diese. Das macht die Berechnung zwar umso komplizierter, aber immerhin wird damit die Annahme wiederlegt, es gäbe von der Stadt Bremen etwas geschenkt.

Welche Dachdämmung, damit ich die Förderung der Stadt Bremen erhalte?

Nun habe ich aber oben erwähnt, dass ein Bremer Haus oftmals nur 140mm bzw. 130mm hohe Sparren besitzt. Wenn Ihr Haus dazugehört, sind Sie hinsichtlich der Kosten leider im Nachteil, denn dann kommen Sie gemäß Förderrichtlinien der Stadt Bremen um eine zusätzliche Dämmung im Innenraum durch eine Aufdopplung* der Sparren oder nach außen per Aufdachdämmung nicht herum.

*Bei einer Aufdopplung werden die Sparren des Daches von innen (sofern der Dachraum offen ist) mit Bohlen erhöht, sodass größere Dämmstärken zwischen die Sparren passen. Diese Art der Zwischensparrendämmung ist aber bei vielen Bremer Häusern entweder aus Platzgründen nicht möglich oder bauphysikalisch sogar sinnfrei. Warum bis in die Sparren des unbewohnten Dachbodens dämmen, wenn man auch einfach die Geschossdecke selbst dämmen kann und damit nicht die Wohnraumwärme an den Dachboden verliert?

Vielleicht, wenn die Höhe der Balken der Geschossdecke keine 24cm aufweisen, denn der Dachboden muss gemäß Ausführungsbestimmungen der Stadt Bremen mit einer 240mm starken Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 gefüllt werden. Es bleibt einem dann offen, ob man mit einer 180mm starken Dämmung zwischen die Sparren geht, oder mit einer 240mm starken Dämmung in und auf die Geschossdecke. Bauphysikalisch ergibt letztere Variante mehr Sinn, denn ein ungenutzter Dachboden braucht keine kostbare Wärme.

Wie auch immer, wenn wir die Sparren außen vor lassen, ergibt sich folgendes Bild:

Grafische Darstellung des U-Werts einer 180mm starken Mineralwolle mit WLS 0,035 auf einem Steildach

Mit einer 180mm starken Mineralwolle, die eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 besitzt, erreichen wir einen U-Wert von 0,18. Dies ist somit unser Leitwert, wenn die vorliegenden Sparren keine 180mm, sondern 140mm betragen und eine Aufdopplung nicht möglich ist. Dann müssen wir zusätzlich zur Zwischensparrendämmung eine Aufdachdämmung installieren. Das sieht dann wie folgt aus:2D-Darstellung eines Dachaufbaus für eine von der Stadt Bremen förderfähige Dachsanierung bei 140mm starken Sparren eines Bremer Hauses mit Steildach

Diese Berechnung erfolgt wieder unter Berücksichtigung der Sparren, denn unser gesamtes Dach muss den gleichen U-Wert wie die vorgegebene Dämmung der Stadt Bremen aufweisen. Mit einem schlechteren Wert braucht man gar nicht erst einen Antrag stellen. Mit dem hier dargestellten Aufbau mit einer 140mm starken Mineralwolle mit einem Wärmeleitwertwert von 0,32 und einer ökologischen Aufdachdämmung „STEICOSpecialDry“ von Steico kommen wir auf einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,18. Sollte die Förderstelle diesen Aufbau als unzureichend einstufen, oder man will eine höhere Förderstufe erreichen, kann man immer noch auf eine Aufdachdämmung aus PIR ausweichen.

Trotz allem liegt hier der Hase im Pfeffer, denn in den Ausführungsbestimmungen der Stadt Bremen steht, dass Aufdachdämmungen nur in Ausnahmefällen förderfähig sind. Eine klare Benachteiligung für die Mehrheit der Bremer Häuser, die keine 180mm hohen Sparren haben und die Möglichkeit zur Aufdopplung* der Sparren in den Innenraum nicht gegebenen ist. Zwar ist in den Ausführungsbestimmungen auch die Möglichkeit einer 130mm starken Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,22 W/(m·K) möglich, aber das gibt der Markt für Zwischensparrendämmungen nicht her. Mineral- und Steinwolle kommen auf max. 0,032 W/(m·K). PIR-Dämmungen weisen zwar Dämmwerte von 0,23 W/(m·K) auf, werden aber als Aufdachdämmung verbaut und nicht zwischen den Sparren. Willkommen im Förder-Dschungel!

Irgendwann muss man sich als Sanierer ohnehin fragen, ob die Förderung von 6-9€ pro qm der Dachfläche (bei einen Bremer Haus mit 60-100qm Dachfläche also zwischen 360€ und 900€) die Mehrkosten für die Dämmung noch rechtfertigt. Jede Erhöhung des Daches eines Reihenhauses zieht nämlich meist kostenintensive Mehrarbeiten für die neuen Anschlüsse mit sich. Diese dagegen werden ggf. vom Bafa mitgefördert, nicht jedoch durch die Pauschalbeträge der Stadt Bremen.

Wie sieht es mit der Förderfähigkeit bei einem Flachdach aus?

In den Förderrichtlinien der Stadt Bremen ist das Flachdach nicht explizit erwähnt. Ob man sich hier nun am ermittelten U-Wert von 0,18 orientieren muss, oder am U-Wert der Geschossdecke mit einer 240mm starken Dämmung, können wohl nur auf die in den Ausführungsbestimmungen verwiesenen Energie-Experten der gemeinnützigen Klimaschutzagentur abschließend beantworten. Immerhin wäre man bei letzterem bereits bei einem U-Wert von 0,14 – also Bafa-Niveau. Dann könnte man auch gleich die Förderung des Bafa mit 20% beantragen. Hier eine grafische Gegenüberstellung:

Berechnung und Darstellung des U-Werts von 240mm starker Mineralwolle mit WLS 0,035 ohne Abzug der Sparren wie es für die Förderrichtlinie der Stadt Bremen für energetisches Modernisierung berechnet wird

Da es der Stadt Bremen laut Ausführungsbestimmungen nicht primär um den U-Wert geht, sondern um die Stärke und die Wärmeleitfähigkeit der Dämmung (was ironischerweise den U-Wert ergibt, aber gut), setzen wir stumpf die höchste Vorgabe der Geschossdecke für unser Flachdach um und planen mit 240mm unter Einbezug der Sparren. Damit sind wir auf jeden Fall im Soll für die Förderung der Stadt Bremen, da diese die Dämmreduktion durch die Sparren nicht berücksichtigt. Sie will nur die 240mm Mineralwolle mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 im Antrag sehen. Und diese bekommt sie mit unserem Aufbau.

Falls für ein Flachdach jedoch nur die Werte für Dächer benötigt werden (d.h. 180mm und WLS von 0,035), dann haben wir im Notfall folgende Optionen:

  1. Höhere Förderquote der Stadt Bremen mitnehmen.
  2. Weniger Dämmung verbauen.
  3. Aufsparrendämmung hinzufügen und gleich die Förderung des Bafa beantragen.

Punkt zwei ergibt aber vermutlich keinen Sinn, da die Sparrenstärken von reinen Flachdächern (außer Gauben) aufgrund der höheren Biegebelastung ohnehin höher ausfallen als bei Steildächern. Warum also auf eine stärkere Zwischensparrendämmung verzichten, wenn die Gegebenheiten es erlauben. Der Aufwand ist so oder so der gleiche, nur die stärkere Mineralwolle ist etwas teurer. Dazu wollen wir aber fördern – um mehr für weniger zu bekommen.

Bzgl. der verfügbaren Sparrenstärke von Flachdächern sind 50mm pro Meter freitragender Länge ein guter Index. Somit verfügt ein Flachdach, das sich über 5 Meter spannt, über mind. 250mm starke Sparren. Ansonsten waren da sehr mutige Zimmerer oder Dachdecker am Werk. Diese 250mm kann man dann locker mit 240mm füllen und hat sogar noch eine schicke Hinterlüftungsebene. Diese ist bei der Verbauung einer intelligenten Dampfbremse* zwar nicht mehr zwingend erforderlich, aber wenn sie sich anbietet, dann auf jeden Fall mitnehmen. Absolute Dichtigkeit ist im Handwerk schließlich nicht unbedingt eine Prämisse.

*Die Gewissenhafte Verlegung der Dampfbremse

An dieser Stelle sollte ich noch die Anordnung der Dampfbremse in meinen hier dargestellten Aufbauten eingehen. Ich gehe hier vom Idealszenario aus, dass die Dampfbremse von innen angebracht werden kann. Nur diese Art der Verlegung mitsamt penibler Abdichtung und Verklebung sorgen dafür, dass Kondenswasser aus dem Wohnraum nicht in die Dämmung oder sogar ins Gebälk bzw. die Sparren getrieben wird. Ist dies nicht möglich, wird die Dampfbremse schlaufenförmig von oben zwischen die Sparren gelegt und verklebt. Dann erst wird die Dämmung zwischen die Sparren geklemmt. Wenngleich diese Art der Verlegung oftmals unvermeidlich ist, ich bin kein Freund davon. Eben aus dem Grund, dass hierbei davon ausgegangen wird, dass die Sparren wasserresistent gegenüber Kondenswasser sind. Dem ist aber nicht so.

Das Kondenswasser gelangt bei korrekter Verlegung zwar nicht zur Dämmung, aber zu den Sparren oder in die Geschossdecke zu den Balken. Durch die umliegende Dampfbremse wird die Trocknung dieser statisch relevanten Bauteile zudem verlängert. Ich habe bei 10 Jahre alten Neubauten bereits schimmelnde Dachsparren aufgrund von Kondenswasser gesehen. Obwohl diese noch nicht einmal zugebaut waren. In der Regel sind Sparren und Geschossdecken nach einer Dachsanierung jedoch nicht mehr einsehbar. Gerade nach der Installation einer neuen, leistungsfähigeren Heizung werden bei sehr vielen Dächern mit Schlaufenverlegung der Dampfbremse Sparren und Gebälk regelrechte Feuchtbiotope mit verheerenden Folgen für die Statik sein.

Aber nun zu den Werten für den Dämmaufbau unseres zu sanierenden Flachdachs mit 5 Meter Spannweite:

Darstellung eines von der Stadt Bremen förderfähigen Flachdachs mit 240mm Mineralwolle mit WLS 0,035 inklusive Abzug der Sparren - diese Dachsanierung bringt einen U-Wert von 0,18

Ein Aufbau mit herrlichen Werten. Sogar in der Trocknungsreserve, die sich ohne Hinterlüftung im roten Bereich befindet. Sollte der Dachdecker oder der Innenausbauer also die Details nicht 100% fachgerecht abgedichtet haben und Wasser dringt hin und wieder ins Flachdach (ob als Kondensat oder durch Regen), so vermeidet die Hinterlüftungsebene (hoffentlich) ein bauphysikalisches Desaster.

3D-Darstellung eines von der Stadt Bremen förderfähigen Dachaufbaus eines zu sanierenden Flachdachs mit 240mm Mineralwolle 0,035 WLS, doppellagiger Schweißbahn als Dachhaut und einer Dachbegrünung

*Nicht vergessen: sogar die Aufdachdämmung wird nur in Ausnahmefällen gefördert, da wird die Wärmeleitfähigkeit eines Gründachs wohl kaum Chancen haben

Förderfähige Dämmung von Dachgauben am Bremer Haus

Endlich wieder ein Sonderfall, der nirgends explizit beantwortet wird. Was ist mit der max. 2m tiefen Flachdach-Gaube an Ihrem Bremer Haus, deren Sparren in der Regel nur 140-160mm stark sind (Höhenunterschied durch Gefälle)? Offensichtlich kommt hier nicht der oben angegebene Aufbau zum Tragen, da die Sparrenstärke nicht gegeben ist. Muss auch hier wie bei der Geschossdecke mit 240mm à 0,035 gedämmt werden? Oder auch nur mit 180mm? Gute Frage. Immerhin zieht sich diese Uneindeutigkeit auch durch das GEG, denn dieses schreibt: „Gegen Außenluft abgrenzende Dachflächen einschließlich Dachgauben“ muss auf 0,24 W/(m²·K) gedämmt werden. Gleichzeitig schreibt das GEG bei Flachdächern einen U-Wert von 0,2 vor. Ist eine Flachdach-Gaube für den Gesetzgeber bzw. Förderer also mehr ein Flachdach oder mehr eine Dachgaube?

Um das Risiko einer Ablehnung der Förderung zu minimieren, sollte bei einer Flachdachgaube davon ausgegangen werden, dass es sich eher um ein Flachdach als eine Dachgaube handelt. Wie oben schon erwähnt: Wenn man übers Ziel hinaus geplant hat, bekommt man im schlimmsten Fall eine höhere Förderung und reduziert den Aufbau einfach. Hier also nun die (vielleicht) förderfähige Dämmung der Flachdachgaube Ihres Bremer Hauses, bei der eine Verkleinerung des Wohnraums darunter nicht möglich oder (verständlicherweise) nicht gewollt ist. Und weil wir darum auf eine Aufdachdämmung zurückgreifen müssen, ist dieser Aufbau nur „vielleicht“ möglich.

Darstellung eines voraussichtlich förderfähigen Dachaufbaus einer Flachdachgaube an einem Bremer Haus mit 140mm Mineralwolle 0,032 WLS und einer BauderPIR M Aufdachdämmung

3D Darstellung einer durch die Stadt Bremen förderfähige Dachsanierung einer Flachdachgaube an einem Bremer Haus mit einer 140mm starken Mineralwolle 0,032 WLS und einer 80mm starken Aufdachdämmung BauderPIR M

Steuerliche Geltendmachung von Handwerkerleistungen

Überdies können Altbaubesitzer die Handwerkerkosten von 300€ bis 6.000€ steuerlich geltend machen. Handwerkerleistungen bei Neubaumaßnahmen sind hier ausgeschlossen. Allerdings ist nur der Arbeitslohn bis zu 20 % absetzbar, nicht das Material. Das bedeutet, dass Sie max. 1.200€ zurückbekommen, wenn Sie im entsprechenden Steuerjahr 6.000€ an Arbeitslohn an Handwerksbetriebe überwiesen haben. Barzahlungen sind nicht absetzbar.

Wichtig: Sie können keine Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen, die im Rahmen einer der oben genannten öffentlichen Förderung stattfanden. Wenn Ihre Dachsanierung also über einen KfW-Kredit und/oder Zuschuss lief, können Sie nicht zusätzlich beim Finanzamt noch 20% des dazugehörigen Arbeitslohns abgreifen.

Da viele Handwerksbetriebe gerne eine zusammengefasste Rechnung ausstellen, um Arbeit zu sparen, müssen Sie den Handwerksbetrieb oftmals explizit um die Ausweisung der Lohnkosten bitten. Vorsicht Eigenwerbung: Die Trennung ist bei Rechnungen von LaGrand® selbstverständlich.

Lassen sich die diversen Förderungen für meine Dachsanierung kombinieren?

Die Füchse unter den Lesern werden sich bereits gefragt haben, ob man die Zuschüsse der verschiedenen Förderer kombinieren kann, wenn schon die steuerliche Geltendmachung der Handwerkerkosten entfällt.

Nun, Förderungen aus KfW und Bafa lassen sich nicht kombinieren. Da die Mittel der Bremer Aufbau Bank aus dem KfW-Topf kommen, ist eine Kombi mit einem KfW Kredit hier ebenfalls eher unwahrscheinlich, wenngleich die Förderrichtlinien der BAB einer Kombi nicht widersprechen. Inwiefern Sie die Förderung der Stadt Bremen im Rahmen ihres Förderprogramms „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ mit der KfW-Förderung kombinieren können, muss im Einzelfall mit der Antragsstelle geklärt werden. Egal, wo Sie einen Antrag stellen, nerven Sie pro forma immer mit der Frage nach Kombination. Sicher ist nämlich, dass KfW-Förderungen mit Maßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bafa kombiniert werden können. Wie genau Ihre Kombinationen von Förderungen ausfallen können, ist individuell und kann Ihnen Ihr/e Energieberater/in sagen.

Kombination aus Förderung der energetischen Dachsanierung und Förderung einer Dachbegrünung der Stadt Bremen

Durch die zusätzliche Installation eines Gründachaufbaus „kann“ der U-Wert gesteigert werden, wenn die Zwischensparrendämmung nicht ausreicht und eine Aufdachdämmung unzumutbare Mehrkosten mit sich führt.

Darstellung eines nicht-GEG-konformen Dachaufbaus mit einer 180mm starken Mineralwolle 0,032 WLS mit Abzug der Wärmeleitfähigkeit der Sparren - Hier wird lediglich ein U-Wert von 0,22 erreicht

Grafische Darstellung eines GEG-konformen Dachaufbaus, nachdem ein Gründach mit einer 40mm starken Wasserspeichersicht aus hygroskopischer Mineralwolle 0,04 WLS hinzugefügt wurde - dadurch erreicht die geplante Dachsanierung einen U-Wert von 0,18 nach Abzug der Sparen

Nicht nur erreicht man durch das Gründach den gesetzlichen Mindestwert von 0,2, eine Dachbegrünung schützt zusätzlich noch die Dachhaut vor UV-Strahlung. Schließlich können Flachdächer mit direkter Sonneneinstrahlung bereits nach 20 Jahren wieder sanierungsbedürftig sein.

Falls Sie nun die Gründachförderung der Stadt Bremen im Hinterkopf haben, dann sollten Sie sich im Anschluss vielleicht meinen Artikel zur Gründachförderung durchlesen. So einfach ist das nämlich leider nicht.

Aber, aber, aber… Inwiefern die Wärmeleitfähigkeit der Wasserspeichermatte eines Gründachs tatsächlich an den U-Wert Ihrer Dachsanierung angerechnet werden kann, obliegt am Ende der Antragsstelle des Förderers. Immerhin wird die Dämmwirkung der Wasserspeichermatte bei Nässe stark reduziert (bis zu 80%). Dennoch ist es im Winter nicht permanent nass – zumal es sich um eine hygroskopische (wasserabweisende) Mineralwolle handelt. Ggf. ist zur Einhaltung der Förderrichtlinien ein Mittelwert von trockenem und nassem Zustand der Wasserspeichermatte anrechenbar. Bei Interesse sollten Sie diese Möglichkeit zumindest an Ihren Energieberater herantragen.

Was muss ich zu Energieberatern wissen?

Sofern Sie sich vom Bafa oder der KfW fördern lassen wollen, ist der/die sogenannte Energieeffizienz-Berater/in Pflicht. Das Schnupper-Gespräch sollte hierbei kostenlos sein. Sofern Sie sie oder ihn für Ihre energetische Sanierung beauftragen, werden 50% des Honorars vom Förderer übernommen. Eine umfängliche Beratung eines Energie-Experten kostet für ein Bremer Haus durchschnittlich 1.200€. Das „durchschnittlich“ ist hier entscheidend. Ich habe schon von sehr viel höheren Summen für die Baubegleitung von Energieberater/innen gehört.

Und ja, dieser Artikel gibt Ihnen einen guten Überblick zum Thema Förderung für energetische Maßnahmen, ersetzt aber nicht die individuelle Beratung, da jedes Haus unterschiedliche Begebenheiten aufweist. Beratungen wie in diesem Blogpost erhalten Sie automatisch bei Terminen mit mir, obwohl ich kein Energieberater bin. Mein Wissen kommt lediglich durch meinen Alltag mit den unterschiedlichsten Hauseigentümern, Vermietern und Sanierern zustande. Wenn Sie mich also nicht zu fassen kriegen, dann picken Sie sich einen Energieeffizienz-Berater heraus, der etwas Praxiserfahrung mitbringt. Es gibt einige interessante Kombinationen für eine smarte und förderfähige Dachsanierung. Man muss die Möglichkeiten halt kennen und wollen. Idealerweise ist Ihr Energieberater auf praktischer Ebene mit Baustoffen bewandert und weiß, wie diese sich in den Jahren nach der Installation am Haus verändern.

Fun Fact: Ungünstig ist, wenn der/die Energieberater/in für zwei Wochen im Urlaub ist, während Ihre energetische Sanierung im vollen Gange ist und durch ihn oder sie Geld freigegeben werden muss. Das kann die energetische Sanierung um Wochen verzögern, weil der Handwerksbetrieb einfach abzieht und woanders weiterbaut, wo kein Urlauber zwischen Hauseigentümer und der nächsten Zahlung steht. Oder liegt. Am Strand. Ohne Info. Zumal es nach Freigabe des Geldes durch den/die Energieberater/in noch einmal zwei Wochen dauern kann, bis dieses auf dem Konto des Handwerksbetriebs ist. Dies ist mir damals als noch unerfahrener 26-jähriger Inhaber einer Zimmerei widerfahren.

Lohnt sich eine von der KfW oder dem Bafa geförderte energetische Dachsanierung?

Um die Sinnigkeit einer Förderung bewerten zu können, muss man sich primär die Forderungen der Förderstellen ansehen. Daraus ergeben sich die Mehrkosten für das eigene Vorhaben, damit es förderfähig ist. Schlussendlich zahlt man als Hauseigentümer bei Förderungen immer drauf. Man bekommt aber auch mehr. Der Vorteil der Förderung besteht nur darin, dass man für das Mehr 20% weniger bezahlen muss. Aber man erhält auch mehr Bürokratie und Prüfungen. Ob man das Mehr aber wirklich braucht, muss jeder für sich selbst bewerten, indem er Kosten und Nutzen abwägt.

Nicht immer stimmt die Formel „Viel hilft viel.“ Gewiss ist es geopolitisch essenziell, weniger von Russlands Gas- und Öllieferungen abhängig zu sein, um unsere Häuser warm zu halten. Aber es gibt nun einmal sehr viele Bestandsimmobilien, bei denen die Anforderungen der Förderer aufgrund ihrer kostenintensiven Umsetzung keinen Sinn ergeben. Allem voran die Mehrheit der Bremer Reihenhäuser.

Mehrkosten und Amortisationsrate einer förderfähigen Dachsanierung

Da die Formel Pi x Daumen bei vielen Kunden sehr beliebt ist, soll sie auch hier Anwendung finden. Allein um ein Gefühl für die tatsächliche Ersparnis zu bekommen. Doch vorher sollte erst einmal die Frage geklärt werden, was eine Ersparnis überhaupt ist.

Wenn Sie Ihr Haus ohnehin auf den neuesten Stand der Technik dämmen wollten – z.B. auf ein Effizienzhaus oder sogar Passivhaus, dann ist es nur folgerichtig, dass Sie alle Förderungen mitnehmen, da Sie den Aufwand und die Ausgaben ohnehin aufbringen wollten. Die Förderzuschüsse sind dann eine echte Ersparnis für Sie. Sofern Sie aber nur notgedrungen eine Dachsanierung anstreben, weil das Dach Ihrer vermieteten Immobilie marode ist, dann sagt meine Praxiserfahrung, dass Sie nicht sehr heiß auf horrende Kosten für ein förderfähiges neues Dach sind, um 20% der förderfähigen Ausgaben vom Bafa zu erhalten.

Es sei denn Sie besitzen ein Objekt, unter dessen Dach sich 10 Wohneinheiten und mehr befinden. Schließlich gilt insbesondere in Sachen Förderung: The bigger the better! Da könnte man sich natürlich fragen, für wen die Förderungen eigentlich ins Leben gerufen wurden. Aber das würde den Rahmen sprengen, vielleicht ein anderes Mal. Jedenfalls der sinkt der Mehrwert einer förderfähigen Dachsanierung mit der Größe des Hauses. Und für alle, die es interessiert: Ein Tiny House ist übrigens nicht förderfähig.

Die Bafa-Förderung am Beispiel eines Bremer Hauses

Angenommen Ihr vermietetes Objekt hat 3 Wohneinheiten. Dann sind Ausgaben von max. 60.000€ pro Wohneinheit förderfähig. Davon erhalten Sie 20% als Förderzuschuss. Ergo: 60.000€ x 3 = 180.0000 x 20% = max. 36.000€. Kostet die neue förderfähige Dachsanierung mit einem U-Wert von unter 0,14 W/(m²·K) für Ihr vermietetes Bremer Haus also 50.000€ (Gerüstkosten sind auch förderfähig), so würden Sie 10.000€ dazubekommen. On Top kommen die 50% für den Energieberater; vorsichtshalber sollte man hier mit 1.000€ an Eigenkosten rechnen. Sie zahlen also 41.000€ für Ihre förderfähige Dachsanierung. Wogegen eine Dachsanierung mit „nur“ den gesetzlichen Mindestanforderungen von 0,24 W/(m²·K) lediglich 30.000€ gekostet hätte. Sofern ein intaktes Unterdach vorhanden ist, käme sogar ein reiner Austausch der Dachpfannen inkl. neuer Regenrinne etc. für nur 15.000€-20.000€ infrage (je nach Umfang der Details wie Schornsteine, Gauben und Anschlüsse an Nachbarhäuser).

Nun können Sie pro Jahr 8% der Modernisierungskosten auf Ihre Mieter umlegen. Höchstens jedoch 3€ pro qm Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren, falls die Miete pro qm bei 7€ oder höher liegt. Lägen die Modernisierungskosten unter 10.000€ pro Wohneinheit könnten Sie einfach 30% der Modernisierungskosten abziehen und den Rest umlegen. Bei 40.000€ (ohne Energieberater) durch 3 liegen diese aber bei 13.333,33€ pro Wohneinheit. Also sind die die reinen Erhaltungskosten (hier der Pfannentausch) mit 15.000€ abzuziehen. Demnach sind 8% von 25.000€ auf die Miete umzulegen.

Dies macht 2.000€ pro Jahr verteilt auf 3 Mietparteien. Dies ergibt eine Mieterhöhung von 55,55€ pro Partei. Bei durchschnittlich 60qm pro Wohneinheit sind dies gesetzeskonforme 1,08€ pro qm. Der Gesetzgeber sieht ja bis zu gnadenlose 3€ pro qm Wohnfläche vor.

Mit der Umlage der 8% sind Ihre tatsächlichen Kosten für die gesamte Dachsanierung (40.000€ / 2.000€ pro Jahr an Umlage) nach ca. 20 Jahren amortisiert. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Mieten währenddessen auf das Niveau von ortsüblichen Vergleichsmieten zu erhöhen, falls diese trotz der Umlage unter diesem liegen. Ist die Miete mit der Umlage bereits ortsüblich, ist nach der Modernisierung keine Mieterhöhung möglich. Darum bietet es sich an, vor der Modernisierung auf das ortsübliche Niveau zu erhöhen, um dann die 8% der Modernisierungskosten auf die ortsübliche Miete umzulegen. Damit verkürzen Sie die Amortisation der Dachsanierung.

Trotzdem ist die Modernisierung, die bisher primär den Mietern diente, da diese dadurch (theoretisch) weniger Heizungskosten bezahlen müssen, erst nach zwei Jahrzehnten wieder raus. Und in diesen 20 Jahren treten am Objekt fast sicher weitere Schäden und Probleme unterhalb des neuen Dachs auf, in die beträchtliche Summen gesteckt werden müssen. Alte Heizungen, Leitungen, Balkone, Fenster etc. Diese können Sie zwar teilweise auch auf die Miete umlegen, aber erst nach 6 Jahren nach der letzten Modernisierung. Kein Wunder also, dass viele Vermieter bislang zur kosteneffizientesten Instandsetzung gegriffen haben und parallel einfach die Miete auf das ortsübliche Niveau angehoben haben. Doch die Kultur der Sanierungs-Phobie könnte mit den Änderungen bei der CO2-Abgabe bald vorbei sein.

Dämmungsscheue Vermieter und die Neuerungen der CO2-Abgabe

Bei den oben errechneten Amortisationszeiten überlegt sich der Vermieter, der noch seine eigene Immobilie in Schuss halten muss, gründlich, ob eine förderfähige Dachsanierung in seinem Interesse ist. Vor allem, wenn die Mieterhöhung auch ohne Modernisierung möglich wäre. Warum dann nicht einfach einen Pfannentausch* durchführen? Immerhin sind die Heizkosten der Mieter nicht sein Problem. Zumindest bisher, denn die Heizkosten und die CO-Abgabe trafen bislang nur die Mieter. Somit war ein Verzicht auf eine Dämmung bei vielen Vermietern hoch im Kurs.

*Wann muss bei einer Dachsanierung nicht nach GEG-Anforderungen gedämmt werden?

  • Wenn das zu sanierende Bauteil nicht 1/10 der gesamten Bauteilfläche überschreitet (Für das Dach heißt das: Macht die Dachfläche der zu sanierenden Gaube höchstens 10% der gesamten Dachfläche aus, dann muss nicht auf einen U-Wert von 0,24 gedämmt werden)
  • Wenn die Lattung und die Schalung nicht demontiert werden, denn im GEG heißt es, dass gedämmt werden muss bei: „Ersatz oder Neuaufbau einer Dachdeckung einschließlich der darunter liegenden Lattungen und Verschalungen“. Im Umkehrschluss heißt das: Bleiben Lattung und Schalung des Daches unberührt, muss nicht auf 0,24 W/(m2*K) gedämmt werden. Bei Flachdächern reicht es dagegen, die Bestandsdachhaut zu entfernen, um auf 0,2 W/(m2*K) dämmen zu müssen. Wie es sich dagegen bei Flachdachgauben verhält, ist nicht klar definiert, aber im Zweifel sind hier die Vorgaben für generelle Flachdächer zu verwenden.
  • Wenn die Mehrkosten für eine Dämmung nach GEG für den Hauseigentümer unzumutbar sind. Es ist in diesem Fall ein Antrag auf Befreiung bei der Senatorin für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz zu stellen (Bauamt)

Mit den kommenden Änderungen hinsichtlich der CO2-Abgabe dagegen wird sich das aber vermutlich ändern. Damit sollen nun nicht nur die Mieter die CO2-Abgaben zahlen, sondern Mieter und Vermieter zu jeweils 50%. Bei Häusern im schlechten energetischen Zustand sollen Vermieter sogar 90% zahlen. Das könnte für viele bisher dämmungsscheue Vermieter teuer enden. Vor allem, wenn sie bei ihrer vermieteten Immobilie bereits einen reinen Pfannentausch durchgeführt haben und das Dach noch einmal umdecken müssten, um es zumindest auf GEG-Anforderungen zu dämmen. Ansonsten verschlingen die CO2-Abgaben irgendwann die Ersparnisse durch den Verzicht auf eine Dämmung nach GEG.

Lohnt sich eine förderfähige Dachsanierung für ein vermietetes Bremer Haus

Nun ist es so, dass Sie bei der förderfähigen Maßnahme auch mehr Dämmleistung für Ihre Mehrkosten bekommen. Diese höhere Dämmleistung war bisher für vermietete Objekte mit wenigen Wohneinheiten aufgrund der langen Amortisationszeit allerdings unattraktiv. Bereits die Dachsanierung mit Dämmung nach GEG war für viele Vermieter ein monetäres Schreckgespenst, sodass das längst überfällige Dach nur bei akuten Schäden immer wieder geflickt wurde. Was die Neuerungen hinsichtlich der CO2-Abgabe mit sich bringen, wird sich zeigen.

Ob sich für Sie als Hauseigentümer und Bewohner eines Bremer Hauses nun eine förderfähige Dachsanierung lohnt, ist sehr individuell. Oben haben Sie ein Gefühl dafür bekommen, inwiefern sich die förderfähige Dachsanierung für Ihr vermietetes Objekt lohnt. Rechnen Sie für sich selbst und beziehen Sie unbedingt die aktuellen politischen Veränderungen – wie die CO2-Abgabe – , aber auch wirtschaftliche Ereignisse – wie Rohstoffknappheit und Lieferengpässe – und soziokulturelle Trends – wie die Unlust der Jugend auf Handwerk, was zum stetig gravierenderen Fachkräftemangel führt – in Ihre Bewertung mit ein. Schließlich sind es diese Themen, welche die Kosten einer energetischen Sanierung in Zukunft bestimmen werden.

Die Fragen zur Emission eines Wohnhauses haben insbesondere durch den Einmarsch (unseres Gas- und Ölversorgers) Russland in die Ukraine einen erheblichen Schwung bekommen.

Förderfähige Dachsanierung des eigenen Hauses

Wie es sich mit dem Bremer Haus verhält, in dem Sie selbst wohnen, steht auf einem anderen Papier. Hier ist die Amortisationsrate nur durch die Einsparung der eigenen Heizkosten zu ermitteln. Wollen Sie das Wohnklima eines Effizienzhauses, weil dies ihre Lebensqualität steigert? Oder verheizen Sie im Jahr 2.000€ an Heizkosten, sodass eine förderfähige Dachsanierung in spätestens 20 Jahren amortisiert ist? Bei einem Flachdach sollten Sie in jedem Fall an ein schützendes Gründach denken, denn Flachdächer mit direkter Sonneneinstrahlung können nach 20 Jahren bereits wieder sanierungsbedürftig sein.

Wenn es um die Sanierung des eigenen Hauses geht, sollte man nicht einfach dem Lockruf der Förderung folgen. Nicht immer ist eine förderfähige Dachsanierung finanziell und technisch sinnvoll. Vor allem sollte man als herangehender Sanierer erst einmal wissen, wie es sich unter einem Dach mit GEG-konformen 0,24 W/(m²·K) und unter einem Dach mit KfW- und Bafa-Niveau von mind. 0,14 W/(m²·K) sowohl im Winter als auch im Sommer anfühlt. Klar, dazu benötigt man den Zugang zu beiden Ausführungen. Das ist mit Umständen verbunden, aber wer wirklich gezielt investieren will, statt sich blind der Förder-Manie hinzugeben, sollte diesen Umstand in Kauf nehmen. Optional finden Sie hier eine Übersicht zu den Musterhaus-Parks in Deutschland. Hier erhalten Sie Zugang zu den verschiedenen Energieeffizienzstufen, damit Sie ein Gefühl und Beratung für den Stand der Technik in Sachen Wohnen erhalten.

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