An dieser Stelle könnte ich auf die tollen Fördermöglichkeiten hinweisen, welche die Bremer Politik für alle Hausbesitzer mit Wunsch nach einer Dachbegrünung geschaffen hat. Allerdings schöpft das LaGrand®-Blog von Praxiserfahrung, die man als Hausbesitzer nirgends sonst zu lesen bekommt.
Zudem ist das Thema Förderung für Dachbegrünungen bespickt mit Ausnahmen und Richtlinien, welche das Interesse an einem geförderten Gründach erstmal drücken. Mit einer Abhandlung à la „Mit einem Gründach haben Sie tolle Fördermöglichkeiten, sprechen Sie uns an!“ werden Sie zwar zu einem Verkaufsgespräch eingeladen, aber nicht unbedingt zu Ihren Gunsten informiert. Das widerstrebt dem selbst auferlegten Bildungsauftrag dieses Blogs. Darum erwartet den interessierten Leser mit den folgenden Zeilen ein entmystifizierender Lehrgang zum Thema „Förderung“ für Dachbegrünungen in Bremen.
Warum fördert die Stadt Bremen Gründacher?
Wie immer im Leben sollte man stets die Quelle hinterfragen. Vor allem, wenn es Geld zu “verschenken” gibt. Wie bei allen Förderungen unterliegt der Fördergedanke einer politischen Agenda. Während bei KfW-Förderungen primär die Bauwirtschaft und die Reduktion der Abhängigkeit von russischen Energie-Rohstoffen gefördert wurde*, so ist das Hauptmotiv bei der Förderung von Dachbegrünungen das Abwasser.
*bis zum vorläufigen Förderstopp vom 24.01.2022 aufgrund von einer unerwarteten Antragsflut durch das kurzfristige Auslaufen des EH55-Förderprogramms (Effizienzhaus mit KfW55-Standard).
Die Stadt Bremen will mit Gründächern einer überfluteten Kanalisation durch Starkregen vorbeugen. Mit der Förderung soll das Abwasser von den Dächern reduziert werden. Die Entlastung von solchen essentiellen Versorgungsanlagen, deren Dysfunktion die ganze Stadt lahmlegen kann, ist natürlich kein negativer Beweggrund. Doch entsprechend fallen die Förderrichtlinien für Dachbegrünungen aus. Das primäre Anliegen ist nicht eine Luftverbesserung, oder der Schutz der Bienenvielfalt, oder die Verlängerung der Lebenszeit Ihres Daches – was wiederum den Müllkreislauf entzerrt -, oder aber die Förderung von Innovationen im Bereich der Dachbegrünung. Es geht bei der Gründach-Förderung primär um ein greifbares Problem, das in der Bremer Bürgerschaft abgesegnet werden musste: Die Stadt Bremen darf bei Starkregen nicht untergehen.
Welche Gründacher fördert die Stadt Bremen?
Sie brauchen grundsätzlich eine zu begrünende Fläche von mindestens 10qm. Zudem einen förderfähigen Gründachaufbau, der über ein Wasserrückhaltevermögen von 50% oder 0,5Cs verfügt. Dies wird mit einer Wasserspeicherschicht (Substrat) von 100mm Höhe erreicht. Das ist aber nur Stufe 1. Da gibt es 25€ pro qm an Förderbeitrag, maximal jedoch 5.000€ für die gesamte Dachbegrünung. In Stufe 2 erhalten Sie dagegen bis zu 30€ pro qm und maximal 6.000€. Hier muss jedoch ein Wasserrückhaltevermögen von 70% erreicht werden (0,7Cs). Dies wiederum gelingt erst mit einer 150mm hohen Wasserspeicherschicht. Für den Kontext: Die Extensivbegrünung kommt mit einer Wasserspeichermatte von 40mm daher und wiegt bereits 45kg/qm im wassergesättigten Zustand. Mit den Anforderungen der Stufe 1 und 2 kommt man also auf mindestens 100kg pro qm an zusätzlichem Gewicht. Das erschöpft die Traglast von Bremer Dächern.
Statik und Schneelast bezüglich Dachbegrünungen
In Bremen befinden wir uns in der Schneelastzone 1a. D.h. Bremer Dächer sind auf mindestens 0,81kN Schneelast ausgelegt. Das entspricht ca. 80 kg/qm. In der Regel wurde von Statikern jedoch ein zusätzlicher Puffer eingeplant, wodurch die tatsächliche Traglast eines Daches bei >100kg pro qm liegt. Ein trockener extensiver Gründachaufbau wiegt ca. 20kg/qm und nimmt somit nur den zusätzlichen Puffer (über die Schneelast hinaus) ein. Kommt es also zur maximalen Schneelast von 0,81 kN besteht noch keine akute Einsturzgefahr.
Bestenfalls sollte man es bei alten Flachdächern gar nicht erst zur maximalen Schneelast kommen lassen und nach heftigem Schneefall den Dachdecker für eine Schneeräumung anrufen.
Wir installieren darum überwiegend Extensivbegrünungen nach persönlicher Begutachtung und Prüfung der Statik. Eine Intensivbegrünung dagegen braucht immer die Absegnung eines Statikers. Fast ausnahmslos sind die Gaubendächer von alten Bremer Häusern nicht stark genug für das Gewicht einer Intensivbegrünung (ab 300kg/qm). Und in vielen Fällen ist eine Extensivbegrünung mit 45kg pro qm (im wassergesättigten) Zustand schon das absolute Limit.
Aber die Stadt braucht 100kg und mehr pro qm, um das vorgegebene Wasserrückhaltevermögen von 0,5Cs zu erreichen. Wie man dahin kommt, ist Sache der Bauwerksbegrüner. Doch in der Regel sprengen die Vorgaben durch die Notwendigkeit von weiteren statischen Arbeiten das Budget des Hauseigentümers – trotz möglicher Förderung.
Neben dem Gewicht ist auch der Bewuchs eines förderfähigen Dachbegrünungsaufbaus ein anderer, da in der hohen Wasserspeicherschicht auch Tiefwurzler wachsen können, die in einer dünnen und leichten Extensivbegrünung absterben würden (darunter auch Gräser). Je mehr Wasser verfügbar ist, desto größer ist der Anspruch an die regelmäßige Pflege, um ungewünschten Bewuchs zu vermeiden, der die vorgesehenen Arten verdrängt.

Nachteile eines Altbaus für die Förderung einer Dachbegrünung
Aufgrund des Gewichts, das eine förderfähige Begrünung mit sich bringt, ist bei Altbauten in der Regel eine Verstärkung der Dachkonstruktion notwendig, ehe eine Dachbegrünung mit viel Substrat auf dem Dach installiert werden kann. Das ergibt für viele Hauseigentümer wenig Sinn, denn man wollte sich mal an eine Begrünung wagen, da man jetzt wiederholt etwas von einer Förderung gehört hat. Man wollte aber nicht gleich das ganze Haus umbauen. Also sehen die meisten Interessenten wieder von einer Begrünung ihrer Dachfläche ab. Das ist das ernüchternde Ergebnis einer spärlichen Aufklärungskampagne zur Förderung von Dachbegrünungen. Immerhin sind auch die statischen Maßnahmen für eine förderfähige Dachbegrünung prinzipiell förderfähig. So steht es zumindest in der Förderrichtlinie der Stadt Bremen (Punkt 2, 3. Absatz). Weitere Details dazu erfährt man hier aber nur auf Anfrage.
Die Förderung gilt laut Bremer Umwelt Beratung e.V. jedoch nur für freiwillige Begrünungen, wodurch alle neuen Flachdächer über 100qm per se nicht förderfähig sein dürften. Das Ortsgesetz, das die Begrünung von neuen Flachdächern ab 100qm vorschreibt, hebelt die Freiwilligkeit aus. Ausgenommen von der Begrünungspflicht sind Gewerbe- und technische Bauten, Reihenhäuser und Hallendächer.
Dass die Ansprüche für die Förderrichtlinien der Stadt Bremen für Dachbegrünungen Neubauten gegenüber Altbauten bevorzugen, bestätigt, dass es sich nicht um die Verfolgung ökologischer Ziele handelt, sondern um die alleinige Verfolgung wirtschaftlicher Interessen. Eine überschwemmte Stadt richtet greifbare Schäden in Millionenhöhe an.
Begrünungspflicht bei Neubauten in Bremen
Bei Neubauten kann die höhere Tragkraft vor Beginn des Baus eingeplant werden, sodass man nach Fertigstellung die Förderung für ein Gründach beantragen kann. Das Flachdach muss lediglich unter 100qm aufweisen. Ansonsten fehlt die Freiwilligkeit für die Förderfähigkeit. Ob es aber möglich ist, eine Förderung zu erhalten, indem der Bau eines über 100qm großen Flachdachs auf freiwilliger Basis geschieht, könnte wiederum eine förderfähige Herangehensweise sein, die man während der Bauplanung mit der Stadt Bremen verbindlich abklären sollte. Ansonsten muss man auf ein 99qm großes Flachdach ausweichen.
Vielleicht entfällt die Begrünungspflicht auch bei zwei getrennten Dächern mit jeweils 75qm, die jedoch einen insgesamt 150qm großen Grundriss bedecken. Für große Bauträger, die Flachdächer ohne Begrünung wollen, gibt es sicherlich ein paar Schlupflöcher im Ortsgesetz.
Besitzer von Altbauten dagegen müssen entweder zusätzliche statische Arbeiten on Top bezahlen, um ein förderfähiges Gründach zu bekommen, oder sie zahlen die sehr viel leichtere Extensivbegrünung einfach selbst. Das spart zumindest Mehraufwand hinsichtlich Nerven, Zeit und Geld, wobei die technische Funktion eines Gründachs (Schutz der Dachhaut, Hitzeschutz, zusätzliche Dämmung und Wasserrückhaltevermögen von ca. 20-30%) neben der lebensbejahenden Optik und dem ökologischen Beitrag trotzdem gegeben sind. Zudem entfällt die intensive Pflege.

Der Unterscheid zwischen einer Extensivbegrünung und einer Intensivbegrünung
Wie oben bereits angerissen, ist der primäre Unterschied zwischen einer Intensiv- und einer Extensivbegrünung die Höhe und Schwere der Wasserspeicherschicht. Eine Extensivbegrünung hat eine Wasserspeicherschicht von bis zu 150mm. Die Intensivbegrünung beginnt dort erst und kann bis zu einem Meter tief sein, sodass darin große Pflanzen und sogar Bäume wachsen können. Eine Intensivbegrünung ist ein richtiger Dachgarten, der mit 300-1200Kg pro qm um ein vielfaches schwerer ist als eine Extensivbegrünung. Darum wird dieser Gründachaufbau auch nur auf Flachdächern oder flach geneigten Dächern mit massivem Untergrund angelegt.
Viel Wasserspeicherung ist aber nicht unbedingt besser. Eine Intensivbegrünung muss viel öfter gewartet werden, da hier regelmäßig ungewünschter Wildbewuchs ansässig wird. Im dünnen Aufbau der Extensivbegrünung können Gräser, Sträucher und Bäume nicht lange überleben. Bei etwaigen Schäden am Dach ist die Reparatur bei leichten Extensivbegrünungen mit Sedum-Matten sehr viel effizienter und ohne große Schäden durchzuführen als bei einer förderfähigen Substrat-Begrünung und Intensivbegrünungen, wo erst das Substrat abgetragen werden muss und dadurch der Bewuchs zerstört wird.
Im Gegensatz zur Intensivbegrünung ist eine Extensivbegrünung eine sorglose Angelegenheit.
Ein unverbindliches Rechenbeispiel zur Förderfähigkeit einer Dachbegrünung
Eine nicht-förderfähige Extensivbegrünung (ohne Dacharbeiten) für eine standardmäßige Gaube an einem Bremer Haus (ca. 12qm) kostet 2.000€. Eine förderfähige Extensivbegrünung der Stufe 2 kostet 3.000€. Allerdings muss für das neue Gewicht die Statik des Daches verstärkt und Anpassungen am Dach vorgenommen werden. Es kommen noch einmal 2.000€ an Mehraufwand hinzu. Somit sind Sie bei 5.000€. Nun bekommen Sie 30€ pro qm an Förderung. Zudem sind Sie vorbildlich unterwegs und sorgen für einen vielfältigen Bewuchs, der ganzjährig blüht (für all jene mit einem grünen Daumen), wodurch weitere 5€ pro qm auf ihr Konto gehen. Das bringt Ihnen insgesamt 35€ pro Quadratmeter an Förderung ein. Für die statischen Arbeiten bekommen Sie von der Stadt Bremen 30%* dazu.
*Ohne Gewähr, da die Höhe dem Förderer obliegt.
Somit erhalten Sie 420€ für die Begrünung ab Dachhaut und 600€ für die statischen Arbeiten, also 1.020€. Unterm Strich zahlen Sie nach Förderung immer noch 3.980€ statt 2.000€ für einen nicht-förderfähigen Gründachaufbau. Hinzu kommt Ihr Aufwand für die Bürokratie. Zudem wäre Ihr Gründach mit der leichten Extensivbegrünung keine 10 jährige Verpflichtung*, um deren Pflege, Vegetationsziel und Deckungsgrad (Flächenbewuchs von 90%) Sie sich zu kümmern haben, um eine Rückforderung der Fördersumme zu vermeiden.
*10 Jahre muss das Gründach den Förderrichtlinien entsprechen. Dies wird u.U. von der Förderstelle geprüft.
Lohnt sich die Förderung von Dachbegrünungen?
Nun, dem achtsamen Leser wird aufgefallen sein, dass in diesem Artikel keine Glorifizierung der Förderung für Dachbegrünungen proklamiert wird. Immerhin sind diese Zeilen gelebte Praxis und aus rein technischer und logischer Sicht ergibt für die meisten Dachgauben an alten Bremer Häusern eine schwere Extensivbegrünung keinen Sinn. Es muss nicht nur mehr Logistik zur Erfüllung der Förderrichtlinien betrieben, sondern auch mehr Geld und Zeit investiert werden. Auch in den Jahren nach der Verlegung. Man mag Geld dazu bekommen, wenn man sich mehr Gewicht aufs Dach lädt, aber diese Förderung kommt nicht ohne Forderung, sondern ist mit einer jahrelangen Verpflichtung verbunden. Jeder muss sich selbst beantworten, ob es das wert ist.
Was – außer Mehrkosten und Mehraufwand – habe ich davon, mir eine schwere, aber förderfähige Begrünung aufs Dach zu laden?
Gewiss, Sie leisten mit mehr Wasserrückhaltevermögen auf Ihrem Dach der Stadt Bremen einen Dienst in Sachen Entlastung der Kanalisation. Aber das würden Sie auch mit einer großen Regentonne – oder sogar zwei. Diesen können Sie zusätzlich zu Ihrer neuen, leichten Extensivbegrünung über eine Regenwasserklappe im Fallrohr in der Starkregensaison mit Regenwasser befüllen und damit in Trockenperioden Ihre Blumen im Garten gießen. Damit vermehren Sie sogar die bienen- und insektenfreundliche Fauna des Gründachs.
Eine Regentonne statt schwere Dachbegrünung als Kanalentlastung
Allerdings dürfen Sie das Regenwasser nicht komplett im Garten versickern lassen, sondern nur in Teilmengen vom Zulauf in den Kanal entnehmen. Ansonsten ist die Regenwasserversickerung im Garten eine Ordnungswidrigkeit. Zudem sollten Sie unbedingt darauf achten, dass das abgezweigte Regenwasser nicht von Ihrem Flachdach oder aus einer Kupfer-Rinne stammt. Aufgrund der wasserlöslichen Inhaltsstoffe* wie Biozide, Durchwurzelungsschutz und Kupfer-Ionen sorgen Sie mit einer solchen verunreinigten Bewässerung für mehr ökologischen Schaden als Nutzen. Der interessierter Leser erfährt in dieser Studie mehr über die Gifte, die von Baumaterialien wie einer WDVS-Dämmung in Gewässer übergehen.
*Das Umweltbundesamt deklariert auch hier die Entnahme von zinkhaltigem Regenwasser als bedenklich. Allerdings besteht der Großteil aller Regenrinnen aus Titan-Zink. Demnach dürfte man überhaupt kein Regenwasser zur Gartenbewässerung nutzen. Vermutlich bezieht sich die Aussage des Umwelbundesamtes auf Zink-Dächer. z.B. aus Stehfalzblechen wie sie heute gerne von Bremer Architekten eingeplant werden.
Tatsächlich ist die Effektivität des Cs-Werts ab einem gewissen Punkt illusorisch. Nach ein paar Minuten Platzregen ist auch die höchste Substratschicht irgendwann gesättigt und kann kein weiteres Wasser mehr aufnehmen. Das angegebene Wasserrückhaltevermögen ist also nur zu Beginn des Regens gegeben. Vor allem bei Dachgauben von einfachen Bremer Häusern. An dieser Stelle kann man sich also fragen, warum die Stadt Bremen zur Prävention einer überfluteten Kanalisation nicht auch die ordnungsgemäße und ökologisch unbedenkliche Installation von Regenwassertonnen fördert. Vielleicht sollte dieser Vorschlag mal an die Bremer Politik herangetragen werden.
Führt die Förderung von Gründächern der Stadt Bremen zum gewünschten Ziel?
Die Idee, Gründächer als Schutzwall gegen Überschwemmung der Kanalisation zu verwenden, hat einen recht großen Haken. Bei Dachbegrünung wird hauptsächlich an Flachdächer gedacht. Davon eignet sich aber aufgrund von Größe und Statik nur ein Bruchteil der Bremer Altbauten zur förderfähigen Begrünung. Viel entscheidender wären Steildachbegrünungen und sogar Fassadenbegrünungen – auch um das Herausspülen von Giften aus Fassaden zu vermeiden. Allerdings sind die Steildachaufbauten aus den Niederlanden (z.B. von Sempergreen – Koryphäen für Bauwerksbegrünungen) in Deutschland nicht zugelassen*.
Die Steildachlösung aus Deutschland mit dem Namen “TopGreen” dagegen hat eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Es handelt sich hier um eine wabenartige Dachpfanne aus Kunststoff, die in der Dachlattung hängt und die Substratschicht mitsamt Bewuchs auf bis zu 45° steilen Dächern trägt. Die Haltbarkeit wird vom Hersteller auf 30-50 Jahre gedeckelt. Das macht das System finanziell eher unattraktiv gegenüber einer Bedachung aus Stein, die genauso lange hält, jedoch günstiger in der Herstellung, Instandhaltung und Demontage ist. Zumal erst einmal ein Dachdecker-Betrieb gefunden werden muss, der die “TopGreen”-Dachpfanne verlegen will.
*Laut eigener Aussage von Sempergreen
Begrünung von Steildächern
Eine Steildachbegrünung wäre auch aus finanziellen Gründen interessant, wenn die Stadt Bremen diese effektive Form der Dachbegrünung hinsichtlich Abwasserreduktion bevorzugt fördern würde. Nichtsdestoweniger wird eine Steildachbegrünung in den Förderrichtlinien nicht ausgeschlossen und ist damit theoretisch förderfähig. Doch auch Gründach-Kataster der Stadt Bremen betrachtet primär Flachdächer als Gründach-geeignet.
Obwohl auf der Seite des Gründach-Katasters überall Steildachbegrünungen zu sehen sind und Steildächer den Bärenanteil an Dachflächen in Bremen ausmachen. Auf der Seite des Gründach-Katasters gilt der Grundsatz: “Üblicherweise werden Gründächer jedoch auf Dächern mit einer Neigung von maximal 30 ° errichtet.” Warum Herr oder Frau “Üblicherweise” den Stand der Technik übergeht, wird hier nicht weiter erörtert, doch ab 30° ist beim Gründach-Kataster offenbar Schluss. Ein Tiefschlag für alle Begrünungslösungen für Steildächer wie die “TopGreen”, die auf Steildächern mit bis zu 45° Neigung verlegt werden kann.
Ein weiteres Problem von Steildachbegrünungen ist die Notwendigkeit eines Dachdecker-Betriebs. Flachdach-Begrünungen dagegen können auch von Garten- und Landschaftsbauern angelegt werden, sofern die Dachhaut nicht geöffnet wird. Da ich selbst neben der LaGrand Handwerk GmbH noch einen Dach- und Holzbaubetrieb führe, sind uns hier keine Grenzen gesetzt. Aber nicht jeder Dachdecker ist auch gleichzeitig ein Bauwerksbegrüner. Hinzu kommt, dass Bremer Dachdecker-Betriebe schon mit gewöhnlichen Bedachungen aus Stein, Blechen oder Schweißbahnen völlig ausgelastet sind, sodass von ihnen kaum jemand neues Feld erschließen und damit neue Risiken eingehen will. Die Initiative zur Begrünung obliegt also in den meisten Fällen den Hausbesitzern. Doch woher sollen Hauseigentümer von den Steildachlösungen erfahren, wenn weder Politik, noch Dachdecker explizit darauf hinweisen?

Fazit zur Förderung von Gründächern in Bremen?
Eine Förderung, die primär (nichtgewerbliche und freistehende) Flachdächer von Neubauten begünstigt, ist in der Realität nur ein Tropfen auf dem heißen Stein – aber ein hinreichendes Öko-Kostüm für die Politik. Einen nennenswerten Unterschied machen nur Hauseigentümer, Architekten und Fachbetriebe, die Dachbegrünungen aus technischer und ökologischer Überzeugung ermöglichen – auch ohne Förderung. Das Förderprogramm für Dachbegrünungen der Stadt Hamburg dagegen ist ein ganz anderes Kaliber. Allein die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zur Hamburger Begrünungsstrategie zeugt von ökologisch sehr viel ernsthafteren Zielen als es in Bremen der Fall ist.
Vorteile von Extensivbegrünung und Intensivbegrünung in Sachen Schutz des Daches
Ja, Gründächer schützen die bituminöse Dachhaut vor UV-Strahlung und verlängern damit die Haltbarkeit des Daches um ein Vielfaches – zumindest bei Flachdächern. Allerdings besteht keine Garantie, dass auch an einem begrünten Dach innerhalb von +10 Jahren keine Schäden auftreten können – vor allem an Details wie Anschlüsse, Entwässerungen etc. Fehlersuche und -behebung ist in einem Meer aus Substrat wesentlich aufwendiger, als wenn man nur ein paar Matten (wie bei der Extensivbegrünung) aufnehmen muss. Hinzu kommt die mechanische Belastung von 100kg und mehr pro qm, deren mechanische Auswirkungen auf das Dach auf +10 Jahre nur schwer abzuschätzen sind. Die Faustformel bei Dachbegrünungen lautet: Je mehr Gewicht, desto mehr Probleme.
Ein leichter Gründachaufbau dagegen schützt die Dachhaut genauso wie eine schwere Begrünung. Jedoch ohne das parallele Risiko, das die Substratmassen negativ auf die Dachhaut und die Entwässerungsanlagen einwirken. Die Angst vor Windsog ist unbegründet, sofern man bei Extensivbegrünungen einen 50cm breiten Kiesrand herstellt, oder einen weiterführenden Windsogschutz wie bei unserem LaGrand®-Aufbau durch die flächendeckende Fixierung einer Kokosmatte bewerkstelligt.


Wann werden Gründächer angelegt?
Sedum-Matten können bei Frost nicht geerntet werden, darum sind diese i.d.R. von Ende Dezember bis Ende Februar nicht lieferbar. Ansonsten kann ein Gründach das ganze Jahr über angelegt werden – vor allem wenn zu Beginn keine Sedum-Matten oder Sprossen gebraucht werden, sondern lediglich Kiesfangleisten, Schutzvlies, Substrat und Samen. Substrat-intensive Gründach-Aufbauten haben in den ersten Monaten ohnehin mehrere Prüfungsintervalle, bei denen man immer wieder Sprossen hinzufügt. Es spricht also nichts dagegen, ein Gründach im Winter anzulegen, um es bei den nächsten Prüfungen im Frühling und Sommer mit frischen Sprossen zu versorgen, während die Senfsaat-Samen bereits die erste Gründünger-Population gebildet haben.
Wo und wie beantrage ich die Förderung einer Dachbegrünung?
Trotz meiner eher verhaltenen Sichtweise will ich Sie nicht von einem Antrag auf Förderung abhalten. Versuchen Sie Ihr Glück!
Da die leichtere Extensivbegrünung und auch unsere eigenen Aufbauten bislang nicht förderfähig waren, müssten Sie sich ggf. an einen anderen Betrieb wenden, der regelmäßig mit förderfähigen Aufbauten hantiert.
Beachten Sie unbedingt diese Reihenfolge für den Förderantrag bei einer Dachbegrünung, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden:
- Kostenvoranschlag für die Dachbegrünung – mit ausgewiesenem Abwasserrückhaltevermögen in Cs-Angabe – einholen.
- beim Dachdecker oder Zimmerer einen Kostenvoranschlag für statische Verstärkung des Daches einholen.
- Antrag zur Förderung der Dachbegrünung und etwaiger statischer Arbeiten bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau oder beim Bremer Umwelt Beratung e.V.
- Genehmigung der Förderung abwarten.
- Mit genehmigter Förderung innerhalb von 12 Monaten den Auftrag zur Dachbegrünung erteilen. Der Förderstelle das Datum der Fertigstellung mitteilen.
- In Absprache mit dem Bauwerksbegrüner Pflegeintervalle für die Dachbegrünung im Hinblick auf das Vegetationsziel und Deckungsgrad (Bewuchsdichte) von mind. 90% festlegen.
- Mindestens 10 Jahre lang das Vegetationsziel und den Deckungsgrad von 90% einhalten. Prüfungstermine mit der Förderstelle vereinbaren.
Bilder Copyright by LaGrand®
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